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Deutsche Handschriften ab dem 16. Jahrhundert


Hier einige Schriftenalphabete alter deutscher Handschriften. Die Deutsche Kurrentschrift ist meine Lieblingsschrift, ich schreibe selbst damit alles mögliche. Aber seht selbst:

Lateinisch-Deutsche Cursiv-Schriften Übersicht der lateinisch-deutschen Cursiv-Schriften des 2. bis 18. Jahrhunderts

Diese Übersicht zeigt die Entwicklung der Cursiv-Schriften, also Handschriften, zwischen dem 2. und 18. Jahrhundert. In einer Tabelle sieht man hier die Handschriften vom 2. Jahrhundert, die Kaiserliche Kanzlei aus dem 5. Jahrhundert, die italienische Cursiv, die Merovinger-Schrift, die Jüngere Cursiv, die Diplome des 13. bis 14. Jahrhunderts, die Briefschrift des 15. bis 17. Jahrhunderts und eine ältere Version der deutschen Kurrent aus dem 18. Jahrhundert.
Die Übersicht entstammt dem "Buch der Schrift" von Carl Faulmann, Eichborn-Verlag, isbn 3-8218-1699-6

Lateinisch-Deutsche Cursiv-Schriften




Kanzlei-Kurrent Kanzlei-Kurrent, 16. Jahrhundert

Die deutschen Schreibschriften entstanden aus der Fraktur, welche die Schreibmeister des 15. und 16. Jahrhunderts zu einer zügig zu schreibenden Verkehrsschrift formten. So schufen sie die Kurrent (lat. currere = laufen) und als Aktenreinschrift die Kanzlei-Kurrent.
Die Alphabete sind aus dem "Schreibbuch des Urban Wyß: libellus valde doctus", Seite 88-95, Zürich 1549

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Deutsche Kurrent Deutsche Kurrentschrift, 19. Jahrhundert

Im Grunde steht der Begriff "Kurrentschrift" einfach für eine zügig geschriebene Schreibschrift (lat. currens = laufend). Wenn von "deutscher Kurrentschrift" gesprochen wird, ist meistens die Schreibschrift gemeint, die Ende des 19. Jahrhunderts, Anfang des 20. Jahrhunderts geschrieben wurde. Die Buchstaben sind meist sehr schlank und haben ausgeprägte Ober- und Unterlängen. Die Schrift wirkt etwas eckig, weshalb sie zuweilen auch als "Spitzschrift" bezeichnet wird.

Deutsche Kurrent




Kaufbrief Notarieller Kaufbrief (1841)

Notarieller Kaufbrief über ein Grundstück bei Opladen, Käufer ist ein Christian Kremer. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist mit Mittwoch, dem 10. November 1841 um 2 Uhr Nachmittags angegeben. Dazu werden die Grenzen des Grundstücks, diverse Nebenbedingungen und anwesende Zeugen benannt.
Das Dokument ist in der deutschen Kurrentschrift verfaßt.
(Die einzelnen Seiten haben eine Größe von 1704x2272 Pixeln und ca. 1250 kB.)

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Sütterlin Sütterlin (1914)

Der Begriff Sütterlin scheint den meisten Leuten noch einigermaßen geläufig zu sein. Obwohl es sich bei der Sütterlin-Schrift nur um eine spezielle Ausprägung der deutschen Kurrentschrift handelt, wird sie oft fälschlicherweise als Oberbegriff für "die deutsche Schrift" verwendet. Entwickelt wurde sie um 1914 von dem Berliner Pädagogen und Grafiker Ludwig Sütterlin (1865-1917) um den Kinden in der Schule das Schreibenlernen zu erleichten. Die Schrift sollte die Grundlage für eine eigene Handschrift bilden. Bei der Sütterlin-Schrift sind die einzelnen Buchstaben "aufgerichtet", sie stehen also gerade auf den Linien und sind nicht mehr nach rechts geneigt. Die Buchstaben sind relativ breit und nicht mehr verschnörkelt außerdem sind die Ober- und Unterlängen sehr kurz gehalten. Die Schrift wurde 1914 versuchsweise an einigen Schulen gelehrt, bevor sie 1915 in ganz Preußen eingeführt wurde. Ab 1935 stand die Schrift dann in allen deutschen Schulen auf dem Lehrplan, bevor sie 1941 verboten wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde sie nur noch vereinzelt an einigen Schulen gelehrt. Abgelöst wurde sie durch die lateinische Schrift, die wir noch heute schreiben.

Sütterlin




Deutsche Verkehrsschrift Deutsche Verkehrsschrift (1934)

Eine einheitliche deutsche Schreibschrift für ganz Deutschland gab es jedoch erst seit der Anfangszeit der nationalsozialistischen Regierung. Am 30. Januar 1934, ein Jahr nach der sogenannten Machtergreifung, trat das "Gesetz über den Neuaufbau des Reichs" in Kraft, das den Ländern endgültig alle Hoheitsrechte, einschließlich der Kulturautonomie, nahm und sie nur als Verwaltungsgebiete bestehen ließ. Damit war der Weg frei, für das gesamte Deutsche Reich eine einheitliche deutsche Schreibschrift zu verordnen. Am 7. September 1934 erließ der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung entsprechende Richtlinien für den Schreibunterricht an den Volksschulen. Diese wurden länderweise eingeführt und waren spätestens ab dem Schuljahr 1935/36 anzuwenden. Die Verordnung enthielt "Richtnormen" der deutschen Ausgangsschrift, der deutschen Verkehrsschrift und der lateinischen Schrift. Letztgenannte hatte fortan als Zweitschrift ab dem 4. Schuljahr unterrichtet zu werden.

Deutsche Verkehrsschrift




Lateinische Ausgangsschrift Lateinische Ausgangsschrift

Die Schulschrift, die wir damals alle gelernt haben. Diese Schulausgangsschrift wurde 2001 nochmals vereinfacht.

Lateinische Ausgangsschrift  Vereinfachte Ausgangsschrift 





Letztes Datenbank-Update am 06.09.2023