Über die Geschichte der Uhren

Die Entwicklung der modernen Stundenrechnung

Vor etwa eintausend Jahren war die Arbeitszeit der Menschen durch den Lichttag und die Anforderungen der Landwirtschaft, Gewohnheit oder Rang (wie Gutsherr, Meister oder Hausherr) bestimmt. Sonnenauf- und -untergang setzten die Grenzen des Arbeitstages. Begonnen wurde in den kürzeren Wintertagen dadurch natürlich später als an den langen Sommertagen. So begann der Arbeitstag für Weißgerber, sobald es möglich war, zwei Münzen im aufkommenden Tageslicht unterscheiden zu können. Die Arbeit endete schließlich mit Sonnenuntergang, denn Arbeit bei Nacht war beim Flackern von Kerzen oder Öllampen nicht möglich. So etwas wie unser Zeitverständnis mit exakten Uhrzeiten und der dadurch bedingten Hektik kannten die Menschen damals nicht, der Tag wurde vom natürlichen Wandel von Tag und Nacht gesteuert. Minuten oder gar Sekunden waren den Menschen vollkommen unbekannt. Nicht einmal die Stunde war das, was wir heute darunter verstehen: Die Einteilung des Tages wurde durch 6 Stunden des Vormittags, die bei Sonnenaufgang begannen und bis zum Höchststand der Sonne reichten, und 6 Stunden des Nachmittags vom Mittag bis zum Sonnenuntergang definiert. Das hatte natürlich durch die Jahreszeiten zur Folge, daß die damaligen Stunden im Winter kürzer als an langen Sommertagen waren. Doch von der aktuellen Stunde selbst wußten das normale Volk und besonders die Bauern auf dem Land nichts, es hatte auch kein Bedürfnis danach. Bei Verabredungen einigten sich Kaufleute fremder Städte auf einen Tag oder auf Vormittags bzw. Nachmittags, und dann kam man einfach. Warten in unserem Sinne gab es ja nicht, man ging seiner Arbeit nach, bis ein Besuch diese unterbrach, und arbeitete anschließend weiter. Wollten sich Liebespaare verabreden, so trafen sie sich nach dem Frühstück, nach der Kirche, bei Sonnenuntergang oder falls sie in der Stadt lebten, vielleicht zur 5. Stunde des Nachmittags. Auch die Länge des Schattens seines Körpers diente den Menschen dieser Zeit als Uhr, so fanden Verabredungen oft dann statt, wenn der Schattens des eigenen Körpers 6, 8, 10 oder 12 Fuß in der Länge maß.

Einzig in Klöstern oder Kirchen war die Kenntnis der aktuellen Temporalstunde wichtig, um Gebetszeiten oder kirchliche Rituale zu immer gleichen Tageszeiten durchführen zu können. So finden sich an südlichen Mauern in Klöstern (leider nur selten noch erhaltene) mittelalterliche Sonnenuhren, welche die Temporalstunden oder auch einfach nur Gebetszeiten anzeigen konnten. So findet sich in den grundlegenden Regeln des Benediktiner-Ordens eine genaue Regelung des Tagesablaufs und der Nachtstunden: "Von Ostern bis zum ersten Oktober verrichten die Brüder in der Frühe nach der Prim bis etwa zur vierten Stunde [nach Sonnenaufgang] die notwendigen Arbeiten. Von der vierten Stunde bis zur Zeit, da sie die Sext halten, sind sie frei für die Lesung. Wenn sie nach der Sext vom Tisch aufstehen, ruhen sie unter völligem Schweigen auf ihren Betten." Die Prim und die Sext gehören zur täglichen Folge der Stundengebete mit insgesamt 8 Gebetszeiten. Die Prim findet um 3 Uhr in Bezug auf heutige Uhren in der Frühe statt, dann geht es im 3-Stundentakt weiter mit der Laudes, Terz, um 12 Uhr die Sext, Non, Vesper, um 21 Uhr die Komplet und schließlich um Mitternacht die Matutin bzw. die Mette. Anfangs reichte zur zeitlichen Orientierung eine einfache Sonnenuhr, für bewölkte Tage und die Nacht gab es Wasseruhren oder Kerzen mit Zeitmarken.

Etwa um 1280 war schließlich die mechanische Räderuhr durch ein endlich zuverlässiges Hemmungssystem soweit entwickelt, daß sie zuerst in Klöstern für die Zeitanzeige benutzt werden konnten und sich dann recht schnell auch in den Städten verbreitete. Sobald eine Stadt eine öffentliche mechanische Uhr errichten ließ, folgte oft rasch auch der Gebrauch der neuen Stundenrechnung. Geburten und Todesfälle hochgestellter Persönlichkeiten, Unwetter, Kriegsereignisse und Hinrichtungen wurden von den Chronisten mit den modernen Stundenangaben versehen. Die noch alten Formen der Tageszeitangaben wie "bei Sonnenaufgang" oder "zur Vesperzeit" werden ergänzt, aber noch nicht abgelöst. Zu beobachten in alten Chroniken ist allerdings auch, daß viele Chronisten nach kurzer Zeit wieder zu den althergebrachten Zeitangaben zurückkehrten. Daraus folgt, daß viele Chronisten der neuen Uhr zwar anfangs demonstrativ ihre Ehrerbietung erwiesen, aber weder Interesse noch Bedarf an einer kontinuierlichen oder konsistenten Tageszeitdatierung hatten.

Einige Notare begrüßten jedoch die neue Uhr und entwarfen strenge Auflagen für die Datierungen in ihrer Dokumentation, so finden wir in den Aufzeichnungen des Notars und Stadtschreibers Ulrich von Petershausen aus Eßlingen z.B. die Datierungsangabe aus dem Jahr 1395 "an dem núnzehenden tag dez manotz, den man nemmet in latin september, zu der stund do diu orlogg slug fúnf stund nach mittem tag". Da zu dieser Zeit 5 Uhr nachmittags offenbar noch keine gewohnte Stundenangabe war, verweist von Petershausen durch den Verweis auf die "orlogg" ausdrücklich auf die neuen gleichlangen Stunden, um Verwechslungen mit der "hora quinta" als ungleiche Temporalstunde auszuschließen. Vorgeschrieben waren die Angaben dieser neuen Stunden jedoch nicht: In der Reichsnotariatsordnung von 1512 wird zwar die Datierungsform "Jahrzahl unseres Heyls, Roemisch Zinßzahl, ... der Name des obersten Fürsten; danarch Monat, Tag, Stund" verlangt, aber nur schleppend benutzt, obwohl sie zur Vermeidung möglicher Konflikte um die Reihenfolge empfohlen wird.

Auch bei den Kaufleuten finden sich schon recht früh moderne Stundenangaben, jedoch hat der Gebrauch der gemessenen Stunden nirgends auch nur das geringste mit ihrer kaufmännischen Praxis zu tun hat. Hauptsächlich finden sich hier die Stundenangaben nur in Bezug auf Geburtszeit oder Todeszeitpunkt von Familienangehörigen oder anderen privaten Ereignissen. Der Historiker Jacques Le Goff hat zwar in seinen Thesen veröffentlicht, daß die Entwicklung der Handelsnetze und die Ausweitung des Geldwesens besser gemessene Zeit erforderlich gemacht habe und daß die kaufmännischen Dokumente im engeren Sinne wie Rechnungen, Reiseberichte oder Kaufmannshandbücher die genaue Zeitmessung immer wichtiger gemacht hätten. Die Bedeutung zeitlicher Faktoren bei Handel, Zins und Kredit, Lagerung und Transport oder Spekulationen scheint zwar so wichtig, dennoch findet sich selbst im 15. Jahrhundert noch keinerlei Gebrauch der gemessenen Zeit in Bezug auf die kaufmännischen Tätigkeiten.

Mit dem Beginn des 15. Jahrhunderts beginnen die Uhren schließlich auch in wohlhabenden Haushalten Einzug zu finden. Und genau darüber mußte sich schließlich auch die ländliche Bevölkerung an die neue Zeitmessung gewöhnen: Der ländliche Adel und andere Gruppen, die große Wirtschaftsbetriebe zu verwalten hatten, richteten sich immer stärker nach den neuen Uhren, konnten sie doch damit die Arbeit besser als nach der Sonne koordinieren. Deren Knechte und untertänige Bauern mußten ihren Arbeitsbeginn nun morgens nach der künstlichen Zeit richten, anstatt wie vorher nach dem Sonnenaufgang. Auch das Arbeitsende wurde nun durch eine Uhrzeit bestimmt. So mußten die Bauern die Uhrzeit als neues Ordnungsschema annehmen, und die nun ungewohnt längere Arbeitszeit im Winter akzeptieren. Trotzdem wußten sie sich dann aber auf die Uhren zu berufen, wenn es um die Verhandlungen über Pausenzeiten ging. Auch die Marktzeiten wurden nach der neuen Uhrzeit ausgerichtet und begrenzt. Wollten also Bauern etwas auf dem Markt verkaufen, so mußten sie sich an die Marktzeiten halten.

Auch zu Hofe wurde die Uhr rasch ein hochbegehrtes Objekt. Von ganzen Uhrensammlungen berichten die Zeitzeugen des Hochadels, die sehr schnell die Vorteile der künstlichen und linearen Zeit zu achten und zu benutzen wußten. Denn nur mit einem genauen Zeitplan ließ sich das komplexe Leben der oft mehreren hundert Bediensteten im Hofstaat regeln. Vorbild dieser zeitlichen Regelung war der Hof des Sonnenkönigs Ludwig XIV. in Versailles. In seiner höfischen Welt gab es nichts, was dem Zufall überlassen wurde, sein Hofstaat war wie ein großes Reißbrett mit einer Millimetereinteilung oder wie ein Schachbrett, auf der jede Figur ihre vorschriftsmäßigen Züge zu vorgegebenen Zeiten zu machen hatte. Dieses minutiös geplantes Leben begann morgens um 8 Uhr und endete abends um 10 Uhr, um am nächsten Tag erneut zu beginnen. Über Ludwig XIV. sagte der Herzog von St. Simon einmal: "Mit einem Hofkalender und einer Uhr ausgestattet, konnte man auch bei dreihundert Meilen Entfernung sagen, was er gerade machte."

Wieder einmal war es anfangs nur den Reichen vorbehalten, zeitlich präzise zu sein, doch konnten sie natürlich nur präzise mit denen planen, die ebenfalls eine Uhr besaßen. Selbst im 18. Jahrhundert war eine Uhr bei der normalen Bevölkerung selten, so zählte z.B. die im Münsterland verbreitete Bergisch-Westfälische Standuhr zu den teuersten Gegenständen des ländlichen Hofes, ähnlich wertvoll wie eine Milchkuh oder mehrere Rinder.

Auch in den Städten läßt sich der Wandel zum Gebrauch der neuen Zeitmessung durch mechanische Uhren kaum an Veränderungen verfolgen. Lediglich Neuerungen in der Alltagssprache verraten die Allgegenwart der Uhr im städtischen Raum spätestens seit der Wende zum 15. Jahrhundert. Die moderne Stundenrechnung als Gebrauchsobjekt findet man in Köln zuerst 1374 als eine Befristung, eine Arbeitsordnung für Tagelöhner und Werkleute setzt den Beginn und das Ende des Arbeitstages durch das erste Glockenzeichen zur Prim und das letzte zur Komplet "bei den vier orden". Die Pause soll jedoch dauern "eynre uren lanck ind nyet langer". Die Treffen der Herren des Schöffenschreins sollen seit 1385 mittags um 1 Uhr beginnen, etwas später wird die Sitzungszeit des Schöffengerichts auf 11 Uhr festgesetzt. Bis 1375 hatten sich beide Termine noch nach den Gottesdiensten in der Marspfortenkapelle, der Lorenzkirche und des Mariengradenstifts gerichtet. Auch die Marktzeiten werden zunehmend nach den gemessenen Stunden der mechanischen Uhren geregelt: So darf Rheinsalmen auf dem Fischmarkt im Sommer morgens nicht vor 6, im Winter nicht vor 8 Uhr beginnen, Großhändler dürfen nur Freitags ab 10 Uhr bedient werden. Auch die Arbeitszeiten der Handwerker werden durch Uhrzeiten in den vielen Amtsbriefen des Jahres 1397 beschränkt. Diese neuen Zeitbestimmungen wurden meist ohne Begründung eingeführt und waren durchweg restriktiv, d.h. sie legten aus Konkurrenz- und Qualitätsschutzgründen die jeweils maximal zulässigen Arbeitszeiten fest. So dürfen Weber, Harnisch- und Taschenmacher nicht vor 5 Uhr morgens anfangen und bis spätestens 9 Uhr abends arbeiten. Kupferschläger und Nadelmacher müssen um 8 Uhr aufhören, den Schreinern (Kistenmachern) ist die Arbeit von 4 bis 8 Uhr gestattet. Die kürzeste Arbeitszeit gilt für die Schmiede, sie dürfen ab 8 Uhr anfangen, müssen aber schon um 5 Uhr nachmittags mit der Arbeit aufhören. Augenscheinlich gibt es auch hier noch Ausnahmen, so ist die Arbeitszeit der Garnmacherinnen und der Kannengießer durch die Dommesse morgens und die Nachtglocke am Abend beschränkt. Aus einem anderen Amtsbrief der Nadelmacher geht jedoch hervor, daß die Dommesse morgens um 5 Uhr begann. Auch andere Bereiche der Stadt und Stadtverwaltung werden nach und nach durch die Uhren geregelt, wie die Arbeitszeiten der Polizei, Rats- und Gerichtsgremien, Märkte und Verkaufsstellen und andere Arbeitszeitregelungen.

Für die Schulen gab es erst Mitte des 15. Jahrhunderts Ordnungen mit zeitlichen Regelungen des Unterrichts, jedoch wurden immer noch Sanduhren benutzt, um Lektionen zu befristen. Nach und nach wurde schließlich zu einem festen Stundenrhythmus übergegangen, wie eine Ulmer Schulordnung vom Ende des 15. Jahrhunderts zeigt: "So bald die glock vj geschlecht, so gat der schulmeister in die schul, singt mit den schulern das veni sancte... so die glock xij schlecht, gat der magister selb in die schul und list biß eins schlahet einen poeten...". Auch die Nürnberger Ordnung von 1505 verteilt den Stoff stundenweise. In seiner 1524 erschienen Schrift an die Ratsherren aller deutschen Städte forderte Luther, daß Knaben und Mädchen jeden Tag mindestens ein bis zwei Stunden zur Schule gehen sollen. In Zürich wird entsprechend dem "Leerbiechlein wie man Knaben Christlich unterweysen und erziehen soll" des Reformators Ulrich Zwingli die Schule mit täglich je einer Stunde Hebräisch, Griechisch und Lateinisch eingerichtet. Jedoch wurde nicht nur von Uhrschlag zu Uhrschlag unterrichtet, sondern sogar bis ins 18. Jahrhundert hinein immer häufiger nach dem Ablauf einer Sanduhr.

Im 14. und 15. Jahrhundert verfügten die Universitäten noch kaum über eigene zentrale Gebäude und die Vorlesungsräume lagen oft in einem Stadtviertel verteilt. Auch verfügten nur einige Universitäten über eigene Glocken, andere richteten sich nach den Zeitsignalen der Kirchen. So hatten in Pavia die städtischen Turmwärter seit 1408 auch Signale für die Universität zu geben. Die Umstellung auf die Uhrzeit war nicht nur hier jedoch auch ein irreversibler Prozeß, der eine Abhängigkeit zur Uhrzeit schuf: Im Jahre 1465 beschwerten sich die Rektoren der Juristen- und der Artistenfakultät, daß die für die Stadt maßgebliche Uhr auf dem herzoglichen Schloß die Stunden so unordentlich schlage, daß "unsicher sei, zu welchen Stunden die Doktoren läsen und zu welchen Stunden die Schüler hörten". Der Herzog versprach Abhilfe durch Einstellung eines geeigneten Uhrenwärters, "damit Doktoren und Schüler wüßten, was sie hinsichtlich des Unterrichts wie anderer öffentlicher Aufgaben zu tun hätten."

Auch wenn innerhalb einiger Benediktinerklöster die neue Stundenrechnung rasch für die Regelung der Gebetszeiten genutzt wurde, ließen sich die Kirchen in den Städten mehr Zeit dazu. So gibt es erst seit dem 16. Jahrhundert Kirchenordnungen, zunächst nur bei den protestantischen, dann auch bei den katholischen Kirchen, in denen die Zeiten der fest- und werktäglichen Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen sehr detailliert geregelt wurden. Soweit die Kirchenordnungen zugleich auch landesherrliche Polizeiordnung war, enthielten sie darüber hinaus auch eine Fülle zeitlicher Regelungen des städtischen Lebens, z.B. über den Torschluß, Öffnungszeiten der Wirtshäuser und so weiter. Auch wurde später die Länge von Predigten eingegrenzt, wofür aber wiederum Sanduhren vorgeschrieben oder empfohlen wurden. So hat sich der Reformator Luther häufig über die zu langen Predigten beklagt, "umb der Kinder willen", deren Neugier, Aufmerksamkeit und Verstand nicht überfordert werden sollten. Er forderte einfache und verständliche Predigten und empfahl eine Stunde als ein vernünftiges Maß. Auch in der folgenden Zeit tauchen in den Kirchenordnungen immer wieder Beschränkungen der Predigtzeit auf, so 1568 in Königsberg eine Begrenzung der Vesperpredigt auf eine halbe Stunde, um auch dem Hausvater und dem Gesinde die Zeit der häuslichen Arbeit nicht zu stehlen, oder 1572 und 88 in Regensburg "damit die rats- und amtspersonen auf ihre gewisse stunden zu rat kommen und der arme handwerksmann but über die zeit von seiner arbeit abgehalten, auch alle zuhörer in die kirchen zu kommen und des segens zu erwarten, desto lustiger werden". Teilweise gibt es sogar Geldstrafen für Prediger, die sich gegen solche Verordnungen in der Kanzel beschweren (z.B. 1717 in Brandenburg-Preußen). Diese Befristung der predigten auf ein abstraktes Zeitmaß macht zunächst einmal alle Predigten ohne Rücksicht auf Anlaß, Inhalt und Bedeutung gleich. Sie begrenzt den Redeschwung, Ehrgeiz und die Eitelkeit der Prediger und zwingt sie, ihren Vortrag sorgfältig auszuarbeiten. Dadurch sollte auch das Niveau der Predigten gehoben werden und minderte das Risiko, daß einige Prediger kontroverse Themen zu weitläufig behandeln. Doch die Prediger fühlten durch diese Befristung und die Nutzung der Kanzelsanduhren eher eingeengt und Theologen unterstützten sie darin: Das durch ihre Vermittlung hörbare Wort Gottes dürfe keinen äußerlichen Beschränkungen unterliegen. Nach dem Petruswort "Ich habe eine oder anderthalb Stunden gearbeitet, aber nichts gefangen" stand für sie andererseits die Quantität des gepredigten Wortes oft in engem Zusammenhang mit seinem Erfolg. Sie beschweren sich oft über ihr Publikum, das Opern und Komödien über viele Stunden anhören konnte, sich aber schon über Predigten von einer Stund Länge beklage. Doch dieser Protest half den Predigern nichts, z.B. in Preußen wurde die Befristung der Predigten durch königliche Verordnungen eingeschärft und durch Strafe bei Kritik durchgesetzt. Diese Befristungen der Predigt und ihr rechtes Zeitmaß wurden schließlich im 17. und 18. Jahrhundert das Thema vieler theologischer und akademischer Abhandlungen, die das Für und Wider nach allen möglichen Seiten beleuchteten. Die Argumente für eine Befristung hatten jedoch einen Haken: Es war zwar bekannt, daß man an die antike Tradition der Befristung von Gerichtsreden mit Hilfe von Wasseruhren anknüpfte, aber man kannte die Zeitmaße nicht und mußte daher den Unterschied zwischen antiker und moderner Befristungstechnik übersehen. Bei der Suche nach weiteren Argumenten für die Befristung stießen die Autoren zwar auch oft auf die "Hora" im Zusammenhang mit Predigten, diese "Hora" bezog sich aber auf die alte Bedeutung von "Zeitraum", "Grenze" und allenfalls der alten ungleichen "Tagesstunde". Die moderne gleichlange Stunde war jedoch schon so in Gebrauch gekommen, daß man sich an die ungleichen Stunden schon fast nicht mehr erinnerte.

Verfolgt man die Verbreitung der neuen Uhren und den Gebrauch der neuen Stunden gleichzeitig, dann wird sichtbar, daß die Neuerungen zwei verschiedene und unabhängige Formen angenommen haben: Einerseits Regelungen durch eine kontinuierliche Stundenindikation und Regelungen, die unabhängig von der Zeitanzeige nur abstrakte Fristen benutzen. Da seit der Verbreitung der Uhren mit Minutenanzeige im 19. Jahrhundert Terminierungen und Befristungen mit nur einem Zeitmeßgerät durchgeführt wurden, vergißt man leicht, daß bis dahin neben der mechanischen Uhr auch die Sanduhr benutzte. Durch die mechanische Uhr konnten zwar Zeitpunkte präzisiert werden, Befristungen wurden jedoch nach wie vor mit Sanduhren von meistens einer oder einer Viertelstunde gemessen, denn Sanduhren waren preiswert, geräuschlos und relativ genau. Während der ersten Jahrhunderte der Verbreitung der mechanischen bzw. öffentlichen Uhr lassen sich die meisten modernen Zeitregelungen im städtischen Raum den Typen "Terminierung" und "Befristung" zuordnen. Doch trotz der Verbreitung der öffentlichen Uhren bleiben die Möglichkeiten der zeitlichen Koordination nach der Uhrzeit noch weitgehend unerkannt. Alle Terminierungen und Präzisierungen bleiben auf eine Stadt begrenzt, sozusagen unter dem Glockenturm. Erst im 18. Jahrhundert wird spürbar, daß Koordinationsmöglichkeiten auch über die Grenzen der "städtischen Monaden" hinaus bewußt wurden. In seiner "Historie der Kirchenceremonien" erörtert Christian Gerber 1772 die mögliche Entkoppelung der Zeitordnung vom gewohnten System der städtischen Zeitsignale: "Die weit entfernet sind, als auf Dörfern, ... können doch die Glocken nicht hören, zumal wenn der Wind den Schall auf die andere Seite treibet: müssen also sich nach der Uhr und Stunde richten, wie sie wissen, daß der Gottesdienst anzugehen pflegt". Die Befolgung der Uhrzeitregelung außerhalb der Reichweite akustischer Zeitsignale wird erst im frühen 19. Jahrhundert ein Bestandteil des alltäglichen Verhaltens, bis dahin blieb das Leben nach der Uhr zugleich ein Leben unter den städtischen Glocken.

Der Übergang zur gleichlangen Stunde war ein Schritt in Richtung zu einem abstrakten, meßbaren und objektiven Zeitmaß, der jedoch auch im Spätmittelalter noch nicht abgeschlossen war. Diese Stunde wurde im Alltag höchstens halbiert, gedrittelt oder gar geviertelt, jedoch nie als Zeitraum von 60 Minuten verstanden. Natürlich gibt es Thesen von Historikern angefangen bei Lewis Mumford bis hin zu Alistair C. Crombie, die sich darauf berufen, daß schon um 1345 die Teilung der Stunde in 60 Minuten und der Minute in 60 Sekunden bekannt waren. Im Alltag konnte jedoch bis zum Ende des 16. Jahrhunderts vom gewöhnlichen Gebrauch von Minuten und Sekunden nicht die Rede sein, Minuten und Sekundenangaben finden sich ausschließlich in theoretischen Erörterungen und bei astronomischen oder astrologischen Zeitangaben. Erst am Ende des 15. Jahrhunderts tauchten die ersten Uhren mit Minutenzeiger auf.

Die mechanische Uhr diente jedoch erst sehr spät auch als Meßinstrument, ihre vorherrschende Rolle war lange nur die Anzeige der Uhrzeit zur Festlegung von Zeitpunkten. Messungen oder experimentelle Überprüfungen von Thesen waren für die an Universitäten betriebene Wissenschaft nur von sehr geringem Interesse. Gemessen wurde nur da, wo sich unmittelbar praktische Erfordernisse zeigten, z.B. in der Astronomie bei Kalenderberechnungen, bei der Navigation mit den Einschränkungen der Uhrengenauigkeit, der Landvermessung und im Bergbau. So wird laut des Historikers L. Thorndike in der Mitte des 15. Jahrhundert nur ein einziges Mal von einem Versuch berichtet, an zwei verschiedenen Thermalquellen zu einem mittels einer Uhr bestimmten Tageszeitpunkt Wasserproben zu entnehmen. Vorschläge, die mechanische Uhr für die Längengradbestimmung auf hoher See zu nutzen, stammen erst aus dem 16. Jahrhundert, realisiert wird das erst im 18. Jahrhundert durch John Harrison mit seinen Uhren H1 bis H4. Auch im 15. Jahrhundert spielen Uhren und gleichlange Stunden in den Naturwissenschaften noch keine Rolle: In der Mitte des 15. Jahrhunderts griffen Mediziner die Anregungen griechischer Ärzte aus der Antike auf, die qualitative Pulsbeschreibung durch eine quantitative zu ergänzen, also den Puls zu zählen. Man kannte zwar die Kategorien wie "schnell" oder "kurz", diese waren jedoch höchst subjektiv und entsprachen eher einem "nach der Erfahrung schneller als normal". Um 1450 schlägt Michele Savonarola, Professor der Medizin in Padua und Ferrara, in einem Pulstraktat vor, den Unterschied der Pulsfrequenz eines Gesunden und eines Kranken zu bestimmen. Da er kein geeignetes Zeitmaß kannte, empfahl er, sich von Musikern im Dirigieren und somit im Taktgeben unterweisen zu lassen. Dieses sei in acht Stunden durchaus zu lernen. Die Mensuralmusik dieser Zeit kannte jedoch aber noch kein absolutes Zeitmaß, sondern benutzte ein durch Einüben proportional aufgebautes System von Tempograden. Dieses schien dem Arzt immerhin als hinreichend objektives Zeitmaß für die Bestimmung der Pulsfrequenz zu langen. Zur gleichen Zeit schlägt auch Nikolaus von Kues die Zählung des Pulses und der Atemzüge von Gesunden und Kranken sowohl in diagnostischer als auch prognostischer Absicht vor. Nach den antiken Anregungen sollte dafür eine Klepsydra, d.h. eine Wasseruhr verwendet werden, in dem für die Dauer von z.B. 100 Atemzügen der enge Auslauf der Klepsydra geöffnet und das Wasser in einem Becken gesammelt wird. Der Puls wird damit zwar gezählt, jedoch nicht pro Zeiteinheit, sondern bis zu einer willkürlichen Anzahl, die Meßgröße ist somit kein Zeitmaß, sondern ein Holmaß bzw. ein Gewicht, denn Nikolaus von Kues schlägt vor, die jeweils ausgelaufenen Wassermengen durch Wiegen zu vergleichen.

Verfolgt man die Geschichte der Pulsmessung weiter, dann wird deutlich, auf welchen umständlichen und langwierigen Wegen die moderne Zeitmessung Einzug in die wissenschaftliche Theorie und Praxis hielt. Am Ende des 15. Jahrhunderts beginnen die Musiktheoretiker nach einem verbindlichen Zeitmaß für Noten zu suchen und schlagen zunächst den Puls und ab etwa 1530 auch mechanische Uhren vor. Girolamo Cardano benutzt 1570 den Puls für astronomische Zeitmessungen und setzt die Bahnlänge des Mondes während einer Stunde zu der zwischen zwei Pulsschlägen zurückgelegten Strecke in Beziehung. Dabei legt er den ziemlich genauen Wert von 4000 Schlägen pro Stunde zugrunde.

1583 prüft Galileo Galilei die Gleichmäßigkeit der Ausschläge des Fadenpendels zunächst am Puls, erst später versucht er mit Hilfe von Pendelschwingungen die Schnelligkeit des Pulses festzustellen. Auch Kepler erläutert noch 1604 ein astronomisches Zeitbestimmungsproblem an der Dauer eines Pulses. Erst 1618 berichtet er von genauen Pulsmessungen an Gesunden und Kranken und an Alten und Jungen. Erst seit dieser Zeit werden Pulsmessungen pro Zeiteinheit üblich und seit dem Aufkommen minutenzeigender Uhren in der ärztlichen Praxis angewandt.




Siehe auch hierzu meine Publikation in der Mitteilung Nr. 111, Seiten 21 bis 27, der
Deutschen Gesellschaft für Chronometrie (DGC);

Oder wahlweise gleich hier als Auszug: PDF-Dokument, 418kB



Letztes Datenbank-Update am 12.12.2024